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Unzulässigkeit der Entscheidung über zivilrechtliche Ansprüche durch Insolvenzgericht.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2024/3002ÖBA 2024, 226 Heft 3 v. 15.3.2024

https://doi.org/10.47782/oeba202403022601

§ 120 IO.

Dem Insolvenzverfahren ist die Feststellung strittiger Rechte fremd. Daher darf keine selbstständige Entscheidung über Bestand, Höhe und Fälligkeit eines Gläubigeranspruchs getroffen werden. Diese Fragen sind auf dem Zivilrechtsweg zu klären. Die Beurteilung der Fälligkeit einer Forderung eines Absonderungsgläubigers durch das Insolvenzgericht ist daher unzulässig.

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