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Zur teleologischen Reduktion des Rücktritsrechts nach § 3 KSchG.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2024/2998ÖBA 2024, 222 Heft 3 v. 15.3.2024

https://doi.org/10.47782/oeba202403022201

§ 3 KSchG.

Eine teleologische Reduktion des Rücktrittsrechts nach § 3 KSchG kommt nur in ganz speziellen Ausnahmefällen in Betracht, wobei ein besonders strenger Maßstab anzulegen ist. Eine "atypische Situation", die eine teleologische Reduktion rechtfertigen könnte, liegt nicht schon deshalb vor, weil der Verbraucher beim Vertragsabschluss durch einen Rechtsanwalt vertreten war. Auch ist das Rücktrittsrecht nicht etwa schon deshalb ausgeschlossen, weil der Verbraucher vor Vertragsabschluss hinreichend Zeit hatte, sich das Rechtsgeschäft zu überlegen.

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