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Zur Exekution von Rechnungslegungspflicht und verbundener Geldzahlungspflicht.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2024/3054ÖBA 2024, 743 Heft 10 v. 15.10.2024

https://doi.org/10.47782/oeba202410074301

§ 354 EO.

Bei der Rechnungslegungspflicht und der daraus resultierenden Geldzahlungspflicht handelt es sich um unterschiedliche, voneinander unabhängige Leistungsverpflichtungen, die verschiedenen Anspruchskategorien zuzuordnen sind. Durch die Exekution nach § 354 EO sind ua Titel zu vollstrecken, die auf Rechnungslegung lauten. Demgegenüber hat bei Verpflichtungen zur Leistung

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