https://doi.org/10.47782/oeba202410074201
§§ 7, 39 EO.
Die mangelnde Bestimmtheit eines Exekutionstitels iSd § 7 Abs 1 EO ist nicht mit Klage nach § 36 EO, sondern nur mit Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung geltend zu machen.
https://doi.org/10.47782/oeba202410074201
§§ 7, 39 EO.
Die mangelnde Bestimmtheit eines Exekutionstitels iSd § 7 Abs 1 EO ist nicht mit Klage nach § 36 EO, sondern nur mit Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung geltend zu machen.