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MiFID II und Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung*)*)Der Beitrag ist die erweiterte Schriftfassung meines Habilitationsvortrags, gehalten am 25.5.2023 an der WU Wien. Ich bedanke mich für die wertvollen Diskussionsbeiträge aller Teilnehmer im anschließenden Habilitationskolloquium. Vortrag und Schriftfassung sind auch Teil eines Forschungsprojekts, das durch den Jubiläumsfonds der OeNB gefördert wird (Näheres dazu https://www.wu.ac.at/sustainable-finance/ ).

AbhandlungenPriv.-Doz. Dr. Philipp FidlerÖBA 2023, 789 Heft 11 v. 15.11.2023

Die EU möchte als globaler Vorreiter die ESG-Kriterien stärker in den Finanzmarkt integrieren. "Sustainable Finance" bezeichnet eine Regulierungsstrategie, die private Kapitalströme in nachhaltige Investitionen lenken soll. Ein wichtiger regulatorischer Ansatz liegt beim Vertrieb von Finanzinstrumenten. Anlage- und Versicherungsberater sollen den Übergang zu einer CO2-armen, nachhaltigeren und ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft vorantreiben. Die novellierten delegierten Rechtsakte zur MiFID II und der IDD verpflichten sie daher, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abzufragen. Dadurch entsteht eine ertragreiche Quelle für Fehler im Beratungsgespräch, und altbekannte Fragen der zivilrechtlichen Haftung des Anlageberaters stellen sich im neuen Gewand.

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