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Aufschiebende Wirkung einer Amtsrevision der FMA betreffend Verweigerung der Akteneinsicht in einem Verfahren gem § 70 Abs 2 BWG.

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Mathis FisterÖBA 2022/274ÖBA 2022, 613 Heft 8 v. 15.8.2022

https://doi.org/10.47782/oeba202208061301

§ 70 Abs 2 BWG, § 30 VwGG

Die gem § 30 Abs 2 VwGG gebotene Interessenabwägung fällt zu Gunsten der revisionswerbenden FMA aus, weil der durch den Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses des BVwG drohende Nachteil – nämlich die Gewährung der Akteneinsicht und Bekanntgabe der gewünschten Daten – im Fall des Erfolgs der Revision nicht rückgängig gemacht werden könnte.

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