Bei missbräuchlichen Klauseln in einem Verbraucherkreditvertrag widerspricht es dem Effektivitätsgrundsatz, dass Beträge, die der Verbraucher aufgrund dieser Klauseln zu Unrecht bezahlt hat, einer kurzen Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem Tag der ungerechtfertigten Bereicherung unterworfen werden.
RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta Lurger, Univ.-Ass. Mag. iur. Felix KodolitschÖBA 2022/107ÖBA 2022, 51 Heft 1 v. 15.1.2022