Das objektive Recht ordnet an verschiedenen Stellen Stundungsmaßnahmen zugunsten von Rechtsträgern an, die sich in einer wirtschaftlichen Krise befinden. Die geringe Regelungsdichte dieser Bestimmungen und die Heterogenität ihrer Erscheinungsformen führen dabei oft zu Unklarheiten über Rechtsfolgen. Dies gilt insb für die Auswirkungen auf Sicherheiten, die für die gestundeten Verbindlichkeiten bestellt wurden. Ihr weiteres Schicksal entscheidet darüber, ob der Kreditgeber die aus der krisenbedingten Stundung erwachsende wirtschaftliche Belastung auf den Sicherheitengeber abwälzen kann. Der vorliegende Beitrag illustriert diese Problematik und schlägt Lösungsansätze vor.