Parallel zur Überleitung in digitale Kanäle werden umfangreiche Datenbanken aufgebaut. Darauf aufbauend können durch den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) Dienstleistungen personalisiert und Wettbewerbsvorteile erzielt werden. Gleichzeitig ist der Zugang zu Finanzierung eine wesentliche Dienstleistung der privaten Daseinsvorsorge. Ein systematischer und automatisierter Ausschluss von Personen vom Finanzierungsmarkt durch die Verwendung von KI-Systemen für Kreditscoring und Bonitätsbewertung stellt ein bedeutendes Risiko dar. Als weltweit erstes rechtliches Rahmenwerk veröffentlichte die EU-Kommission im April 2021 den Entwurf des Gesetzes über künstliche Intelligenz (Artificial Intelligence Act, AIA)1), um bestimmte Anwendungsfelder für KI risikobasiert zu regulieren. Die Implikationen des AIA, speziell für Kreditinstitute im Bereich Kreditscoring und Bonitätsbewertung in einem europäischen Überblick, sind Gegenstand dieses Beitrags.