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KI-Regulierung für Kreditscoring und Bonitätsbewertung

AbhandlungenDr. Jeannette GorzalaÖBA 2022, 735 Heft 10 v. 15.10.2022

Parallel zur Überleitung in digitale Kanäle werden umfangreiche Datenbanken aufgebaut. Darauf aufbauend können durch den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) Dienstleistungen personalisiert und Wettbewerbsvorteile erzielt werden. Gleichzeitig ist der Zugang zu Finanzierung eine wesentliche Dienstleistung der privaten Daseinsvorsorge. Ein systematischer und automatisierter Ausschluss von Personen vom Finanzierungsmarkt durch die Verwendung von KI-Systemen für Kreditscoring und Bonitätsbewertung stellt ein bedeutendes Risiko dar. Als weltweit erstes rechtliches Rahmenwerk veröffentlichte die EU-Kommission im April 2021 den Entwurf des Gesetzes über künstliche Intelligenz (Artificial Intelligence Act, AIA)1)1)Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union vom 21.4.2021, COM(2021) 206 final vom 21.4.2021. Vgl auch Gorzala, Regulating Robots: Entwurf des Artificial Intelligence Acts, RdW 2021/323. Die finale Fassung des AIA kann vom aktuellen Entwurf abweichen., um bestimmte Anwendungsfelder für KI risikobasiert zu regulieren. Die Implikationen des AIA, speziell für Kreditinstitute im Bereich Kreditscoring und Bonitätsbewertung in einem europäischen Überblick, sind Gegenstand dieses Beitrags.

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