https://doi.org/10.47782/oeba202108058001
§§ 1292, 1293, 1295, 1298 ABGB.
Eine Aufklärungspflicht über Innenprovisionen bestand schon vor Inkrafttreten des WAG 2007 (mit 1.11.2007). Über diese ist gesondert aufzuklären, wenn der Anleger nicht davon ausgehen muss, ein Anlageberater werde zusätzlich noch Zahlungen von dritter Seite erhalten.