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Bankgarantie mit Effektivklausel als Sicherungsmittel iSd § 1170b ABGB?

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2021/2761ÖBA 2021, 578 Heft 8 v. 15.8.2021

https://doi.org/10.47782/oeba202108057801

§ 1170b ABGB.

Eine Bankgarantie mit Effektivklausel ist zwar nicht jedenfalls als Sicherungsmittel iSd § 1170b ABGB ungeeignet, jedoch dann, wenn ihre Inanspruchnahme durch den Werkunternehmer durch ein für ihren Abruf aufgestelltes Erfordernis ungebührlich erschwert oder gar unmöglich gemacht wird.

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