Mit den vorliegenden Leitlinien legt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) Mindestanforderungen für die Abwicklungsfähigkeit von Instituten fest und fasst Good-Practice-Erfahrungen zusammen. Die Leitlinien richten sich überwiegend an Institute, enthalten stellenweise aber auch Vorgaben an die Abwicklungsbehörde. Die wesentlichen Anforderungen der Leitlinien sind: