In den vorliegenden, am 10.3.2021 veröffentlichten Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) wird eine gemeinsame Bewertungsmethode festgelegt, welche die zuständigen Behörden in der gesamten Europäischen Union (EU) bei der Erteilung einer Zulassung von Kreditinstituten iSd. Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 lit. a ("Kreditinstitut") und b ("Wertpapierfirma") der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) nach Änderung durch die Verordnung (EU) 2019/2033 (IFR) anzuwenden haben.