Der Beitrag analysiert zunächst die mögliche zivilrechtliche Ausgestaltung der Verwaltung von Finanzinstrumenten auf Einzelkundenbasis und deren strittige aufsichtsrechtliche Einordnung. Daran anschließend beleuchtet der Beitrag die bis dato in Österreich noch wenig untersuchten kapitalmarktrechtlichen Verhaltensregeln, die ein Vermögensverwalter spezifisch bei Durchführung der Geschäfte zu berücksichtigen hat (Insiderrecht, Managers’ Transactions und Beteiligungsmeldungen). Aktuelle Fragen stellen sich für Vermögensverwalter aufgrund der neu eingeführten Transparenzpflichten durch die Umsetzung der Aktionärsrechte-RL II in das BörseG 2018.