Das Schicksal von Genussscheinen einer emittierenden Aktiengesellschaft, die durch Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages zu einer abführenden Gesellschaft wird, ist bisher in der Literatur zwar vereinzelt als unklar beschrieben, jedoch kaum näher untersucht worden. Der vorliegende Beitrag bemüht sich um eine Einordnung und geht der Frage nach, welche Schutzinstrumente Genussscheininhabern bei Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages durch die Emittentin zur Verfügung stehen.