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Zur zweipersonalen Garantie.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2021/2742ÖBA 2021, 357 Heft 5 v. 15.5.2021

https://doi.org/10.47782/oeba202105035701

§§ 880a, 914, 915 ABGB.

Bei einer zweipersonalen Garantie findet die Zuwendung des Garanten an den Begünstigten ihre causa, ihren Grund, allein in der Beziehung zwischen diesen beiden. Eine abstrakte zweipersonale Garantie ist unwirksam, sie bedarf zu ihrer Gültigkeit einer causa, die sie erklärt. Diese kann etwa darin bestehen, dass der Begünstigte durch die Garantie zu einer bestimmten Tätigkeit oder zur Beteiligung an einer Unternehmung animiert werden soll.

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