vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Publizitätsakt bei der Sicherungszession.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2021/2732ÖBA 2021, 206 Heft 3 v. 15.3.2021

https://doi.org/10.47782/oeba202103020601

§§ 452, 1392 ABGB.

Die bei Sicherungszessionen erforderliche Publizität kann durch einen Vermerk in den Geschäftsbüchern des Zedenten oder durch Verständigung des Drittschuldners erzielt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!