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Zur Auslegung von Betriebsvereinbarungen von Sparvereinen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2021/2731ÖBA 2021, 205 Heft 3 v. 15.3.2021

https://doi.org/10.47782/oeba202103020501

§§ 914, 915 ABGB.

Sind nach Auflösung eines zur Mitarbeiterförderung geschaffenen Sparvereins noch finanzielle Mittel vorhanden, die auf die Zuwendungen des Förderungsgebers zurückzuführen sind, entspricht es einer Lösung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben, die bezahlten Fördermittel nach Liquidation des Sparvereins wieder dem zukommen zu lassen, der sie gegeben hat, wenn der damit angestrebte Zweck nicht (mehr) erreicht wird.

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