vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Verfassungskonformität des Amtshaftungsausschlusses für die Finanzmarktaufsicht

AbhandlungenFlorian Braunauer, Mag. Philip WindischerÖBA 2021, 857 Heft 12 v. 15.12.2021

Was passiert, wenn die Finanzmarktaufsicht nicht sorgfältig arbeitet? Klare Antwort: Es kommt zum Haftungsfall. Weniger klar ist allerdings, wem gegenüber gehaftet wird. Denn § 3 Abs 1 FMABG schließt unbeaufsichtigte Finanzmarktteilnehmer (wie Einleger) derzeit als Anspruchsberechtigte der Amtshaftung aus. Dieser selektive Ausschluss und seine Verfassungskonformität werden aktuell intensiv diskutiert. Die entscheidenden Rechtsfragen lauten dabei: Muss die Finanzmarktaufsicht auf die Individualinteressen aller Finanzmarktteilnehmer Bedacht nehmen? Und darauf aufbauend: Haftet der Bund, wenn die FMA derartige Individualinteressen verletzt? Der vorliegende Beitrag geht dieser Thematik auf den Grund.1)1)Der gegenständliche Beitrag basiert auf den Ergebnissen einer Arbeit, die Florian Braunauer, LL.M. im Rahmen seines Doktoratsstudiums an der Wirtschaftsuniversität Wien verfasst und präsentiert hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte