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Im Rahmen eines europäischen Mahnverfahrens muss ein Gericht die Möglichkeit haben, vom Gläubiger weitere Angaben zu den die Forderung begründenden Vertragsklauseln zu verlangen, um amtswegig eine Missbräuchlichkeitskontrolle durchführen zu können.

RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta LurgerÖBA 2020/98ÖBA 2020, 432 Heft 6 v. 15.6.2020

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Europäisches Mahnverfahren – Verordnung (EG) Nr 1896/2006 – Vorlage ergänzender Unterlagen zum Nachweis der Forderung – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Richtlinie 93/13/EWG – Prüfung durch das im Rahmen eines Antrags auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls befasste Gericht;

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