vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine einseitige Begründung von Veräußerungs- und Belastungsverboten.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2020/2678ÖBA 2020, 428 Heft 6 v. 15.6.2020

§§ 308, 364c, 552, 860, 1002 ABGB

§§ 9, 26, 31 GBG.

Ein Veräußerungs- und Belastungsverbot nach § 364c ABGB kann nicht durch eine einseitige Erklärung des Verpflichteten begründet werden. Eine analoge Erweiterung der in § 364c ABGB vorgesehenen Begründungsarten (Vertrag oder letztwillige Verfügung) um ein einseitiges Rechtsgeschäft unter Lebenden kommt nicht in Betracht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!