Die Europäische Zentralbank hat in ihrer Empfehlung vom 27.3.20201) dazu aufgerufen, dass Kreditinstitute zumindest bis 1.10.2020 keine Dividendenausschüttungen für das Geschäftsjahr 2019 vornehmen, keine Anteilsrückkäufe tätigen und keine Ausschüttungsverpflichtungen für das Geschäftsjahr 2020 eingehen sollen. Die Finanzmarktaufsicht hat sich dieser Empfehlung in ihrer Empfehlung vom 27.3.20202) angeschlossen.