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Gewinnausschüttungen während der COVID-19-Krise

AbhandlungenMMag. Dr. Markus Fellner, Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler, Mag. Roswitha SeekirchnerÖBA 2020, 385 Heft 6 v. 15.6.2020

Die Europäische Zentralbank hat in ihrer Empfehlung vom 27.3.20201)1)Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 27.3.2020 zu Dividendenausschüttungen während der COVID-19-Pandemie und zur Aufhebung der Empfehlung EZB/2020/1 (EZB/2020/19), ABl C 102 I, 1, abrufbar unter: https://www.ecb.europa.eu/ecb/legal/pdf/oj_c_2020_102i_full_de_txt.pdf dazu aufgerufen, dass Kreditinstitute zumindest bis 1.10.2020 keine Dividendenausschüttungen für das Geschäftsjahr 2019 vornehmen, keine Anteilsrückkäufe tätigen und keine Ausschüttungsverpflichtungen für das Geschäftsjahr 2020 eingehen sollen. Die Finanzmarktaufsicht hat sich dieser Empfehlung in ihrer Empfehlung vom 27.3.20202)2)Empfehlung der FMA zu Dividendenausschüttungen und Anteilsrückkäufen während der COVID-19 Pandemie, abrufbar unter: https://www.fma.gv.at/download.php?d=4409 angeschlossen.

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