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VwGH verneint in Zusammenhang mit Einzelfragen des Verschuldens und der Strafbemessung das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung.

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Dr. Karl StögerÖBA 2020/250ÖBA 2020, 278 Heft 4 v. 15.4.2020

Art 133 Abs 4 B-VG

§ 45 VStG

§ 43 Abs 1 VwGVG.

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