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Geltendmachung von Einzelschäden gegen ehemalige Insolvenzverwalterin.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2020/2660ÖBA 2020, 270 Heft 4 v. 15.4.2020

§§ 1293, 1295 ABGB

§§ 48, 81 IO.

Zur Geltendmachung eines Einzelschadens gegen eine ehemalige Insolvenzverwalterin ist nur der Geschädigte aktiv legitimiert. Der bloße Umstand, dass eine geschädigte Bank nach Beendigung des Insolvenzverfahrens auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegen ihren Kreditschuldner verzichtet hat, begründet nicht dessen Aktivlegitimation zur Geltendmachung des Einzelschadens der Bank.

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