§§§ 1293, 1295, 1298, 1487, 1489 ABGB
§ 228 ZPO.
Steht dem Kreditnehmer das vertragliche Recht zu, eine FX-Kreditschuld jederzeit in eine andere Währung zu konvertieren, stellen mehrere Weigerungen des Kreditgebers, die Konvertierung vorzunehmen, verschiedene schädigende Handlungen dar, die jeweils einer eigenen Verjährungsfrist unterliegen. Der Beginn der Verjährung für Ansprüche aus jeder derartigen Handlung ist separat zu beurteilen.