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Bezifferbarkeit des Schadens bei fehlerhafter Anlageberatung

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2020/2655ÖBA 2020, 212 Heft 3 v. 15.3.2020

§§ 1293, 1295, 1299, 1304 ABGB.

Bei einem FX-Kredit ist die genaue Schadenshöhe zum Zeitpunkt der Endfälligkeit (oder einer allfällig früher erfolgten Konvertierung) bezifferbar. Besteht ein vermitteltes Anlageprodukt aus mehreren Komponenten (hier: zwei FX-Kredite und zwei Tilgungsträger), ist der Schaden im Zeitpunkt der Liquidierung der letzten Komponente des Modells bezifferbar.

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