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Die Fernabsatz-Finanzdienstleistungs-RL steht einer nationalen Regelung entgegen, die einem Verbraucher auch dann ein Widerrufsrecht gewährt, wenn ein im Fernabsatz geschlossener Vertrag über eine Finanzdienstleistung auf expliziten Wunsch des Verbrauchers von beiden Seiten bereits vor Ausübung des Widerrufs vollständig erfüllt ist

RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta LurgerÖBA 2020/93ÖBA 2020, 70 Heft 1 v. 10.1.2020

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 2002/65/EG – Im Fernabsatz geschlossener Verbraucherdarlehensvertrag – Widerrufsrecht – Ausübung des Widerrufsrechts, nachdem der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits voll erfüllt wurde – Übermittlung der Informationen über das Widerrufsrecht an den Verbraucher;

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