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Zulässigkeit von B2B-Mindestverzinsungsklauseln.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2020/2716ÖBA 2020, 898 Heft 12 v. 15.12.2020

https://doi.org/10.47782/oeba202012 089801

§§ 879, 983, 1000 ABGB.

Die nur unvollständige Zweiseitigkeit einer B2B-Mindestzinsklausel ist im Rahmen eines beweglichen Systems jedenfalls kein Grund, der allein die Nichtigkeit nach § 879 Abs 3 ABGB begründen könnte.

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