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Rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme einer Bankgarantie.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2020/2708ÖBA 2020, 819 Heft 11 v. 15.11.2020

https://doi.org/10.47782/oeba202011081902

§§ 880a, 1295, 1170b ABGB.

Der Abruf einer Bankgarantie zur Sicherung nach § 1170b ABGB ist als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren, wenn der Begünstigte die Garantie am letzten

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