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Zur Zahlung an einen Geschäftsunfähigen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2020/2705ÖBA 2020, 816 Heft 11 v. 15.11.2020

https://doi.org/10.47782/oeba202011081602

§§ 284b, 865, 1293, 1295, 1424.

Gemäß § 1424 ABGB wirkt eine Zahlung an eine im Zahlungszeitpunkt geschäftsunfähige Person nicht schuldbefreiend, wenn das Bezahlte nicht zu ihrem Nutzen verwendet worden ist. Die Behauptungs- und Beweislast hinsichtlich der Verwendung trifft dabei den Geschäftsunfähigen, er muss den Beweis aber nicht strikt führen.

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