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Haftung des Sachverständigen für falsches Bewertungsgutachten Dritten gegenüber.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2019/2601ÖBA 2019, 615 Heft 8 v. 15.8.2019

§§ 1299, 1300 ABGB.

Den Sachverständigen trifft eine objektiv-rechtliche Sorgfaltspflicht zugunsten eines Dritten nur dann, wenn er damit rechnen muss, dass sein Gutachten die Grundlage für dessen Disposition bilden werde.

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