§ 432 ABGB
§§ 2, 119 IO.
Der aus einem vor Insolvenzeröffnung geschlossenen, noch nicht (voll ständig) erfüllten Kaufvertrag über eine Liegenschaft resultierende Anspruch des Schuldners auf Übertragung des Eigentums an der Liegenschaft fällt in die Insolvenzmasse, nicht hingegen die Liegenschaft als solche.