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Nachtragsverteilung auch nach Annahme des Zahlungsplans zulässig.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2019/2596ÖBA 2019, 611 Heft 8 v. 15.8.2019

§§ 138, 193, 237 IO.

Im Falle der Aufhebung des Konkurses nach § 196 Abs 1 IO hat bei Vorliegen der in § 138 Abs 2 IO genannten Voraussetzungen eine Nachtragsverteilung stattzufinden. Eine bindende Höchstfrist für die Einleitung des Nachtragsverteilungsverfahrens be steht nicht.

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