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Mindestzinsklausel beim Unternehmerkredit

AbhandlungenUniv.-Prof. Dr. Michael Gruber, Univ.-Ass. Dr. Ulrich E. Palma, Univ.-Ass. Mag. Laurenz Johannes SchöpplÖBA 2019, 574 Heft 8 v. 15.8.2019

In den letzten Jahren ist das Zinsniveau infolge der Niedrigzinspolitik der EZB ständig gesunken. Referenzzinssätze wie der EURIBOR1)1)"Euro InterBank Offered Rate". Es handelt sich dabei um den Zinssatz, zu dem Banken untereinander Termingelder in Euro handeln. Er wird von einem Panel aus derzeit 19 Banken täglich ermittelt. und der LIBOR2)2)"London Interbank Offered Rate". Es handelt sich dabei um den Zinssatz im Interbankenhandel für Termingelder am Finanzplatz London. Er wird von einem Bankenpanel für fünf Währungen (CHF, Euro, GBP, Yen und USD) ermittelt. haben diese Entwicklung nachvollzogen. Sie weisen seit einiger Zeit sogar einen negativen Wert auf. Das hatte bis dahin als nahezu ausgeschlossen gegolten.3)3)Vgl Pichler/Jankowitsch, Gutachten "Negativzinsen", online abrufbar unter https://www.wu.ac.at/fileadmin/wu/d/i/finance/Gutachten_WKO-Pichler_Jankowitsch_2016.pdf (abgerufen 25.6.2019). Eine Ausnahme bildet der LIBOR in CHF, welcher zwischen 1972 und 1979 mit Unterbrechungen negativ war. Dies war aber einer politischen Ausnahmesituation geschuldet. Für das Kreditwesen ist das Auftreten negativer Referenzzinssätze ein Paradigmenwechsel. Denn die Verzinsung von Krediten erfolgt in der Praxis, sollte kein Fixzins vereinbart werden, variabel. Dabei setzt sich der Zinssatz aus einem Indikator und einem Aufschlag zusammen. Man nennt das eine Zinsgleitklausel. Als Indikator wird ein Referenzzinssatz wie EURIBOR oder LIBOR verwendet.4)4)Bollenberger in Apathy/Iro/Koziol, Bankvertragsrecht IV2 Rz 1/68; Klimscha/Redmann, Der Kreditvertrag, 42. Dahinter steht der Gedanke, dass der Indikator aus Sicht der Bank das strukturelle Risiko am Geldmarkt, also eine Art standardisierte Refinanzierungskosten, abbilden soll.5)5)Koch, ÖBA 2007, 614 (616); Zöchling-Jud, ÖBA 2015, 318 (324). Das bedeutet aber nicht, dass die Refinanzierungskosten des Kreditgebers tatsächlich dem Referenzzinssatz entsprechen.6)6)Zöchling-Jud, ÖBA 2015, 318 (325), Told, ÖBA 2017, 828 (829). So auch der OGH in 10 Ob 13/17k = ÖBA 2017, 338. Denn Banken refinanzieren sich nicht nur über den Interbankengeldmarkt7)7)Pichler/Jankowitsch kommen aaO zum Schluss, dass EURIBOR und LIBOR seit der Finanzkrise nicht einmal am Interbankengeldmarkt für die tatsächlichen Refinanzierungskosten repräsentativ sind, weil die negativen Zinssätze rein hypothetisch sind, aber kaum bis keine Geschäfte tatsächlich zu diesen Konditionen geschlossen werden. So auch Rabl, VbR 2016, 63., sondern auch etwa über Spareinlagen. Die tatsächlichen Refinanzierungskosten der spezifischen Bank sind deswegen teilweise, wie ihre sonstigen Kosten8)8)Etwa Standardrisikokosten, Eigenkapitalkosten, Personalaufwand, etc. Vgl Pichler/Jankowitsch aaO. und ihre Gewinnmarge, im Aufschlag abgebildet.9)9)Told, ÖBA 2017, 828 (829); Haghofer, ecolex 2017, 291.

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