Nachdem für Auslagerungsvorhaben von Zahlungsinstituten, Versicherungen und Wertpapierunternehmen bereits seit Längerem detaillierte Regelungen bestehen, schließt § 25 BWG die bisherige Lücke nunmehr auch für den Bankenbereich. Kreditinstitute können und sollen bei der konkreten Ausgestaltung von Auslagerungsvorhaben auch die EBA Guidelines on outsourcing, die im Februar 2019 veröffentlicht wurden, als Interpretationshilfe heranziehen.