§ 914 ABGB
§§ 6, 28a KSchG.
Ob eine ergänzende Auslegung von Verbraucherverträgen zulässig ist, kann im Verbandsverfahren nicht geprüft werden.
§ 914 ABGB
§§ 6, 28a KSchG.
Ob eine ergänzende Auslegung von Verbraucherverträgen zulässig ist, kann im Verbandsverfahren nicht geprüft werden.