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4. Steuerrecht

NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2019, 392 Heft 6 v. 15.6.2019

Steuerreform 2020

Geplant ist bekanntlich eine Steuerreform in drei Schritten. Als eine erste Maßnahme wurden Entlastungen für Kleinverdiener und Kleinunternehmer im kommenden Jahr in Höhe von einer Milliarde Euro genannt. 2021 soll es dann zu einer Anpassung der Steuertarife kommen, 2022 sind Maßnahmen zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandorts vorgesehen. Das Gesamtvolumen beträgt € 8,3 Mrd. pro Jahr (ab 2022), beginnend mit 2020.

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