Änderung der ÜberweisungsVO
Anfang April 2019 wurde der finale Rechtstext zur Änderung der ÜberweisungsVO im Amtsblatt veröffentlicht. Folgende zwei Anpassungen sind vorgesehen:
Für grenzüberschreitende Euro-Überweisungen aus Nicht-Euro-Staaten (z.B. Euro-Überweisungen aus Ungarn nach Österreich) sollen keine höheren Entgelte als für Inlandsüberweisungen in nationaler Währung (z.B. HUF-Überweisung innerhalb Ungarn) verlangt werden dürfen.