§§ 1299, 1300, 1304 ABGB
§ 11 KMG.
Prüfberichte über den Soll- und Ist-Bestand von Edelmetallen unterliegen der zivilrechtlichen Prospekthaftung, wenn sie dem Vertrieb einer Anlage dienen und geeignet sind, den Anlageentschluss eines potentiellen Anlegers zu beeinflussen, indem der Anschein einer ausreichenden und objektiven Anlageinformation erweckt wird.