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Verteilung der Masse nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2019/2571ÖBA 2019, 377 Heft 5 v. 15.5.2019

§§ 130, 196, 200 IO.

Dass Massegelder vom Insolvenzverwalter schon vor Genehmigung eines Verteilungsentwurfs an die Gläubiger ausgezahlt wurden, steht der Durchführung eines Verfahrens nach §§ 130 ff IO nicht entgegen. Andernfalls hätte es der Insolvenzverwalter in der Hand, durch pflichtwidrige Handlungen die Bestimmungen der §§ 130 ff IO zu unterlaufen und die Verteilung der Masse einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle zu entziehen.

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