Zuletzt waren bank- und kapitalmarktrechtliche Aspekte von Kryptowährungen und Token sowie deren Erstemission Gegenstand diverser Abhandlungen. Ein bisher noch wenig untersuchter Aspekt ist die aufsichtsrechtliche Einordnung des Sekundärmarkthandels auf sog Krypto-Börsen. Zu diesem Zweck werden im vorliegenden Beitrag zunächst die auf solchen Plattformen gehandelten Krypto-Assets dargestellt und im Hinblick auf den Finanzinstrumente- bzw Warenbegriff analysiert. Darauf aufbauend wird die Einordnung von Krypto-Börsen als Handelsplätze und Warenbörsen nach BörseG 2018 sowie damit verbundene Implikationen untersucht.