Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Börsegesetzes 2018 werden die Artikel 1 bis 3 der Aktionärsrechte-Richtlinie (EU-RL 2017/828 zur Änderung der EG-RL 2007/36 im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre) in nationales Recht umgesetzt. Der Entwurf zielt auf die Festlegung einheitlicher Anforderungen an institutionelle Anleger, Vermögensverwalter sowie Stimmrechtsberater und auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre bzw. Zusammenarbeit zwischen den Aktionären und der Gesellschaft ab.