Im vorliegenden Entwurf erläutert die FMA die sich aus § 16 Abs. 1 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) ergebenden Meldepflichten im Bereich der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.
Im vorliegenden Entwurf erläutert die FMA die sich aus § 16 Abs. 1 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) ergebenden Meldepflichten im Bereich der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.