vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Recht des Gläubigers, dem Schuldner die Vorlage von Urkunden auftragen zu lassen?

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2019/2556ÖBA 2019, 228 Heft 3 v. 15.3.2019

§§ 84, 185, 194 IO.

Den Insolvenzgläubigern kommt auch bei Eigenverwaltung des Schuldners kein Antragsrecht wegen gerichtlicher Überwachungs- und Weisungsbefugnisse zu. Gegen eine in Beschlussform ergehende Weisung des Insolvenzgerichts können sie nicht rekurierren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!