Eine von der Europäischen Zentralbank, der belgischen Finanzaufsichtsbehörde, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Kommission gegründete Arbeitsgruppe zu risikofreien Zinssätzen für das Euro-Währungsgebiet hat Leitlinien mit Vorschlägen zur Vertragsgestaltung in Neuverträgen für liquide Produkte veröffentlicht. Hintergrund ist eine mögliche Ablösung der derzeit nicht den Anforderungen der Benchmark-Verordnung (Benchmarks Regulation, BMR) entsprechenden Referenzwerte EURIBOR und EONIA.