Regierungsprogramm – Goldplating
Im Entwurf für ein Sammelgesetz mit ca. 40 Bestimmungen ist erfreulicherweise vorgesehen, dass die gem. § 35 BWG verpflichtend im Kassensaal von Banken auszuhängenden Angaben über Sparzinsen, Entgelte, AGB und Informationen über die Einlagensicherung durch eine Offenlegung auf der Homepage abgelöst werden sollen, wobei die Bundessparte hier ein Wahlrecht fordert, dass entweder über die Homepage oder über das E-Banking oder in der Filiale die Informationen zur Verfügung gestellt werden können.