Am 1. Juni 2018 ist das Zahlungsdienstegesetz 2018 ("ZaDiG 2018") in Kraft getreten, mit dem die Zahlungsdiensterichtlinie (EU) 2015/2366 ("PSD II") in das österreichische Recht umgesetzt wurde. Die PSD II und damit auch das ZaDiG 2018 sind – im Vergleich zur Zahlungsdiensterichtlinie 2007/64/EG ("PSD I") und zum ersten Zahlungsdienstegesetz ("ZaDiG 2009") – keine grundlegend neuen Vorschriften. Wesentliche Neuerungen im ZaDiG 2018 sind die Bestimmungen für die Zahlungsauslöse- und die Kontoinformationsdienstleister, denen durch das Gesetz der lang umstrittene Zugriff auf die bei den Kreditinstituten geführten Konten der Zahlungsdienstenutzer eingeräumt wurde. Weitere wesentliche Neuerungen betreffen die sogenannte starke Kundenauthentifizierung, auf die im Folgenden noch näher einzugehen sein wird.