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5. Zahlungsverkehr

NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2019, 88 Heft 2 v. 15.2.2019

Zahlungsdiensterichtlinie II (PSD II)

Guidelines zum Fraud Reporting

Gemäß den final vorliegenden EBA-Guidelines zum Fraud Reporting sind Betrugsfälle im Zahlungsverkehr an die FMA (in weiterer Folge an die EBA) zu melden. Die Guidelines treten grundsätzlich mit Jänner 2019 in Kraft, wobei Meldungen erst später zu erfolgen haben.

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