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4. Steuerrecht

NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2019, 87 Heft 2 v. 15.2.2019

Steuerreform 2020

Zur geplanten Steuerreform 2020 hat die Bundessparte im Einvernehmen mit Verbänden und Experten im Herbst Anliegen formuliert. Schwerpunkte darin sind die Forderung nach Senkung der KöSt, die Stärkung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Kapitalmarktes sowie Maßnahmen zur Förderung der Zukunfts- und Altersvorsorge. Im Rahmen der Regierungsklausur (10.–11.1.2019) wurden nunmehr erste Eckpunkte bekannt gegeben. Geplant ist eine Steuerreform in drei Schritten. Als eine erste Maßnahme wurden Entlastungen für Kleinverdiener und Kleinunternehmer im kommenden Jahr in Höhe von einer Milliarde Euro genannt. 2021 soll es dann zu einer Anpassung der Steuertarife kommen, 2022 sollen dann Maßnahmen zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandorts gesetzt werden. Das Gesamtvolumen beträgt, je nachdem, ob bereits umgesetzte Maßnahmen wie zB. der Familienbonus (1,5 Milliarden Euro) oder die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge (140 Mio.) eingerechnet werden, zwischen 4,5 und 6,3 Milliarden Euro. Mit einer Begutachtung ist im ersten Halbjahr 2019 zu rechnen.

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