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Die Regelung eines Mitgliedstaats, wonach ein Fremdwährungskreditvertrag nicht nichtig ist, der eine Klausel enthält, nach der der Wechselkurs nach Vertragsschluss vom Kreditgeber in einer einseitigen Erklärung festzulegen ist, verstößt nicht gegen die Klausel-RL, sofern besagte Klausel klar und verständlich ist, oder, wenn sie nicht klar und verständlich ist, nicht missbräuchlich ist, oder, wenn sie missbräuchlich ist, der Vertrag ohne sie bestehen kann.

RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta LurgerÖBA 2019/90ÖBA 2019, 936 Heft 12 v. 15.12.2019

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Richtlinie 93/13/EWG – Art 3 Abs 1 – Art 4 Abs 2 – Art 6 Abs 1 – Auf eine Fremdwährung lautender Darlehensvertrag – Nach Vertragsschluss erfolgte Mitteilung des Wechselkurses, der dem in inländischer Währung bereitgestellten Betrag zugrunde liegt, an den Verbraucher;

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